Juni 2009

Aufgrund einer verbesserten Analytik konnten in den letzten Jahren immer mehr Mikroverunreinigungen in Schweizer Gewässern nachgewiesen werden. Viele dieser Substanzen sind noch nicht in der Gewässerschutzverordnung reglementiert.

Foto: BHAteam, Frauenfeld

Sie sind unsere täglichen Begleiter: Chemikalien in Textilien, Waschmitteln, Kosmetika, Farben. Viele dieser Stoffe findet man in unseren Gewässern und Trinkwasserressourcen wieder. Dort liegen sie in sehr geringen Konzentrationen (Nano- bis Mikrogramm pro Liter) vor und werden deshalb als Mikroverunreinigungen bezeichnet. Mikroverunreinigungen entfalten ihre möglichen toxischen Effekte auf Gewässerorganismen meist langfristig, quasi schleichend, so dass es schwierig ist, den Zusammenhang zwischen Ursache und Effekt aufzudecken.

Schwer abschätzbare Wirkungen

Die Situation in den Gewässern ist komplex. Beispielsweise treten häufig stark schwankende Schadstoffbelastungen oder unterschiedlich zusammengesetzte Stoffmischungen auf. Neben den Ausgangsstoffen sollten auch deren Umwandlungsprodukte in die Risikobewertung von Substanzen einbezogen werden, denn sie sind meist besser wasserlöslich und damit mobiler.

Problematisch sind auch die in bereits über 800 Produkten vorhandenen Nanopartikel. Will man mit ihnen kein ähnliches Szenario erleben wie etwa mit den Asbestfasern, ist es wichtig, sie einzuschätzen. Die grösste Herausforderung ist aber die Beurteilung so genannter multipler Stressoren: Gewässerorganismen leiden nicht nur unter der chemischen Belastung, sie werden zusätzlich durch Stressoren wie erhöhte Temperatur, Trockenperioden oder UV-Einstrahlung beeinflusst.

Die Eawag erfasst Umweltverhalten und Wirkung von Mikroverunreinigungen ganzheitlich und entwickelt Konzepte, mit denen sie in Gewässern reduziert oder vermieden werden können. Dazu arbeitet sie unter anderem mit dem Bundesamt für Umwelt (siehe Kasten) und der Industrie zusammen.

Massnahmen auf verschiedenen Ebenen

Eine Möglichkeit Mikroverunreinigungen in Gewässern zu reduzieren, ist die Aufrüstung von Kläranlagen mit Technologien wie Ozonung oder Aktivkohlefiltration. Zudem ist es wichtig, wirkungsbasierte Qualitätsziele für Gewässer zu definieren. Sie sollten den für Pestizide allgemeingültigen Wert von 0,1 μg/l ersetzen und ebenso für bisher nicht regulierte Schadstoffe festgelegt werden.

Massnahmen an der Quelle verhindern, dass Mikroverunreinigungen überhaupt in Abwasserströme und Gewässer gelangen: Bei der Produktion etwa sollte auf umweltverträgliche Chemikalien umgestellt werden. Erfolgversprechend ist es auch, stark verschmutze Abwässer, beispielsweise aus Spitälern oder Industrie, vom normalen Abwasserstrom abzutrennen und sie gesondert zu behandeln.