Mai 2010

Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose oder das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom ADHS nehmen auch als Folge der steigenden Lebenserwartung weltweit zu. Die tierexperimentelle Forschung schafft wesentliche Grundlagen zum Verstehen dieser komplexen Krankheiten und zur Entwicklung differenzierter Therapien. Die tierexperimentelle Forschung gewichtet das Tierwohl hoch und führt ihre Untersuchungen nach strengen ethischen und gesetzlichen Regeln durch.

Mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen nehmen Erkrankungen ebenso zu wie Abnutzungserscheinungen häufiger werden. Gleichzeitig wachsen die Ansprüche an die Lebensqualität und an eine unabhängige Lebensführung – so wie parallel die Gesamtkosten des Gesundheitswesens. Medizin und biomedizinische Forschung verfügen mit der Einführung molekularbiologischer Methoden und der Entwicklung hoch präziser Bildgebungsverfahren über neue Ansätze für verbesserte Diagnostik und Therapien. Insbesondere die vollständige Entschlüsselung des menschlichen Genoms (Gesamtheit der vererbbaren Informationen einer Zelle) brachte der Wissenschaft ein völlig neues Verständnis molekularer Abläufe in Zellen, Organen und sogar im menschlichen Körper insgesamt. So haben sich neue, sogenannt systemische Forschungszweige der Biologie entwickelt.

Alle diese Forschungserfolge beruhen auf den für die Naturwissenschaft unverzichtbaren Prinzipien von Beobachtung einerseits sowie auf dem Nachweis einer Ursache-Wirkungs-Beziehung anderseits. Entscheidend beigetragen zum Erkenntnisfortschritt haben Labortiere, insbesondere transgene Labormäuse. Diese tragen ein fremdes oder verändertes Gen in sich, oder ein bestimmtes Gen fehlt ihnen.

An ihnen kann daher der Einfluss eines einzelnen Gens auf Zellen oder Organe und auf den Gesamtorganismus sowie die Wechselwirkung mit Umwelteinflüssen studiert werden. War es früher nur in bestimmten Einzelfällen möglich, genetische Ursachen von Krankheitsbildern zu untersuchen, kann dies die Forschung heute an transgenen Tieren für jedes beliebige Gen. Tierexperimente bleiben zu Gunsten der Sicherheit der Patientinnen und Patienten unerlässlich für die Entwicklung und Zulassung von Medikamenten und Therapien.

Bedeutung der tierexperimentellen Forschung für den ETH-Bereich

In der Schweizer Bildungs-, Forschungs- und Innovationslandschaft hat der ETH-Bereich eine Schlüsselrolle in der biomedizinischen und medizintechnischen Ausbildung und Forschung inne. Der ETH-Rat, die ETH Zürich und die ETH Lausanne fördern die biomedizinische Forschung über Forschungsschwerpunkte und über institutionelle Neuerungen. So hat die ETH Zürich 2010 beschlossen, ein neues Departement für Gesundheitswissenschaften und Technologie einzurichten, und es entstanden 2006 das Kommpetenzzentrum des ETH-Bereichs für Biomedizinische Bildgebende Verfahren NCCBI und 2002 die Faculté des Sciences de la Vie an der EPFL (2002). Auch die Forschungsanstalten des ETHBereichs, namentlich das PSI und die Empa, erbringen unverzichtbare Beiträge. Sie entwickeln z.B. neuartige Materialien zum Schutz des menschlichen Körpers oder stellen Pionierverfahren für die Diagnose und die Bekämpfung von Krankheiten (fMRI, PET, Protonentherapie) bereit.

Alle diese für die Gesellschaft, die Wirtschaft und den Innovationsstandort Schweiz wichtigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten waren und sind ohne Untersuchungen an Tiermodellen nicht denkbar. Deshalb ist die tierexperimentelle Forschung im ETH-Bereich im vergangenen Jahrzehnt stark angewachsen: Gemäss einer vom ETH-Rat veranlassten Erfassung der behördlich bewilligten Tierexperimente wurden 2008 im ETH-Bereich insgesamt 47‘851 Tiere in der Forschung eingesetzt. Das entspricht etwa einer Verdoppelung gegenüber 2004 (21‘236). 97 Prozent der Tiere (46‘322) wurden in der Grundlagenforschung eingesetzt, der Einsatz von Labortieren für die Lehre (120) und für Entwicklung, Diagnostik und Sicherheitskontrollen (1409) ist gering.

Bei den Tierarten stehen Labormäuse und Laborratten an erster Stelle. Mit 22‘857 (ETH Zürich) bzw. 23‘076 (EPFL) setzten die beiden ETH 2008 nahezu gleich viele Labornagetiere ein. Am PSI tragen Nagetiere in kleiner Zahl zu Diagnostik und Sicherheitskontrollen bei. Empa und WSL führen keine Experimente am Tiermodell durch. Primaten machen demgegenüber in der Schweiz nur rund 0,05 Prozent aller in bewilligten Experimenten eingesetzten Tiere aus (2008: total 345, wovon fünf an der ETH Zürich gemeinsam mit der Universität Zürich). Von diesen Experimenten waren 88 Prozent nicht oder nur schwach belastend. Der Schweizerische Nationalfonds macht die bewilligten Primatenversuche jedes Jahr auf seiner Webseite transparent.

Zahlen und Fakten für die Schweiz
Seit 1983 die erste Tierversuchsstatistik für die Schweiz veröffentlich worden ist, nahm die Zahl der in Tierversuchen eingesetzten Tiere bis ins Jahr 2000 von 1‘992‘794 auf 566‘398 Tiere kontinuierlich ab (-72%). Seither steigt diese Zahl wieder kontinuierlich an (2008: 731‘883 Tiere, +29 Prozent seit 2000). Die Zunahme seit 2000 findet weitgehend in der biologischen und medizinischen Grundlagenforschung an Hochschulen und Universitätsspitälern statt.

Verpflichtung zur Ethik gegenüber Mensch und Tier

Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung zählt mit ihrer Verpflichtung zum 3R-Prinzip (siehe Kasten) weltweit zu den Vorreitern. Andere europäische Länder haben dieses Prinzip übernommen. Seit 1983 sind für die Schweizer Forschung die „Ethischen Grundsätze für die Durchführung von Tierversuchen“ der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz SCNAT verbindlich. Die 2005 revidierte Schweizer Tierschutzgesetzgebung (TSchG) und die entsprechende Verordnung von 2008 (TSchV) orientieren sich für die tierexperimentelle Forschung an den inzwischen sehr anspruchsvollen und aufwändigen Regelungen von Europarat und EU.

Für die Institutionen des ETH-Bereichs bilden ethisches Handeln sowie der fachkundige, respekt- und verantwortungsvolle Umgang mit Labortieren einen integralen Bestandteil der Forschung. Sie legen grossen Wert auf eine professionelle Ausbildung der Forschenden und des Personals, auf die artgerechte Zucht, Haltung und Betreuung der Versuchstiere vor, während und nach dem Experiment sowie auf die Überwachung der Experimente durch Tierärzte. Deshalb lehnt der ETH-Rat auch die Errichtung einer schweizweit zentralisierten Tierhaltung ab und stellt damit das Tierwohl über finanzielle Effizienzerwägungen.

Angesichts der Bedeutung der tierexperimentellen Forschung für die Bewältigung gesundheitsbezogener Herausforderungen der Menschheit und der hohen Wertschöpfung biomedizinischer und medizintechnischer Innovationen für die Schweiz bleiben transparente Rahmenbedingungen unabdingbar. Dies gilt auch für die innovationsfördernde Grundlagenforschung, in welcher der Erkenntnisgewinn und damit auch ein anwendungsbezogener Nutzen nicht voraussagbar sind. Neuere Beispiele belegen, dass biologische Zusammenhänge und in der Folge Medikamente und Therapieansätze oft ungeplant und überraschend im Rahmen von Projekten der Grundlagenforschung entdeckt werden. Eine Erschwerung der Bewilligungsverfahren von Tierversuchen für die nicht unmittelbar anwendungsorientierte Forschung würde deshalb Innovationsprozesse hemmen.