Januar 2011

ETH-Rat beantragt Änderung der Zulassungsbestimmung im ETH-Gesetz

Worum es dem ETH-Rat geht
1. Externe Studierende als Standbein der Exzellenz
2. Internationalisierung im Trend – Schweiz muss attraktiv bleiben
3. Gesetzliche Grundlagen aktualisieren und Kapazitätsüberlegungen einbringen

Externe Studierende: Standbein der Exzellenz der beiden ETH

 

Die beiden ETH sind an der internationalen Spitze von Lehre und Forschung positioniert und wollen auch in Zukunft für begabte und motivierte Studierende und Forschende aus allen Teilen der Welt attraktiv sein. Die Rekrutierung solcher Studierenden und Forschenden von ausserhalb den beiden ETH aus kantonalen Hochschulen oder aus dem Ausland gehört zum Kernauftrag der beiden Hochschulen; namentlich die Integration von Erfahrungen und Kompetenzen aus der ganzen Welt ist ein Standbein der Exzellenz des gesamten ETH-Bereichs. Die neuen und kompetitiven Forschungs- und Technologiestandorte in Asien verstärken den weltweiten Wettbewerb der Hochschulen und der Unternehmen um die besten und innovativsten Studierenden, Forschenden und Fachkräfte. Für die Aufrechterhaltung der Exzellenz des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz ist es von zentraler Bedeutung, dass er global attraktiv bleibt und weltweit hoch qualifizierte Lehrende und Studierende gewinnen kann. Zahlreiche ausländische Absolventinnen und Absolventen der beiden ETH forschen nach ihrem Masterabschluss weiterhin in der Schweiz oder nehmen hier eine Berufstätigkeit auf.

Studierende folgen Trend zur Internationalisierung

Gemäss den Bildungsstatistiken der OECD hat sich die Anzahl «internationaler Studierender» von 1975 (0,8 Mio. weltweit) bis 2008 vervierfacht (3,3 Mio.). Die «Europäisierung der Lehre» durch die Bologna-Reform schuf zudem den Rahmen für vermehrten interkulturellen Austausch: Das zweistufige Bachelor-/Mastersystem flexibilisierte den Übertritt von Studierenden aus dem Bachelorstudium in die Masterstufe und den Wechsel zwischen Hochschulen und Ländern. Den Bildungsszenarien des Bundesamts für Statistik (BFS) für die Hochschulen zufolge wird sich der Anteil der Studierenden mit ausländischem Zulassungsausweis (sog. «Bildungsausländer») an allen Schweizer Hochschulen von 18% im Jahr 2009 auf 22–24 % im Jahr 2015 erhöhen. Auf der Masterstufe dürfte ihr Anteil von 29% im Jahr 2009 auf 32–33% im Jahr 2015 steigen.

In seiner Strategischen Planung 2012–2016 legt der ETH-Rat den Schwerpunkt der Internationalisierung der Lehre an den beiden ETH auf die Stufen Master, Doktorate und Weiterbildung. An den beiden ETH ist in den Masterprogrammen, die mehrheitlich in Englisch angeboten werden, die Zahl der Bildungsausländer in nur wenigen Jahren stark gestiegen. In bestimmten Studienrichtungen werden die Kapazitätsgrenzen derzeit überschritten (z. B. Architektur).

Gesetzliche Grundlagen aktualisieren und Kapazitätsüberlegungen einbringen

Das ETH-Gesetz regelt die Zulassung der Studierenden (Art. 16). Es wurde aber noch nicht an den neuen Grundsatz der Bologna-Reform (zweistufige Hochschulausbildung mit Bachelor- und Masterstudium) angepasst. Der Zustrom und das sehr unterschiedliche Leistungsniveau der Bewerbenden insbesondere für die Masterstufe erfordern eine gesetzliche Grundlage für aus Kapazitätsgründen notwendige Zulassungsbeschränkungen, um im Vergleich mit den Top-Universitäten im Inland und im Ausland keinen Nachteil zu erleiden. Im Gegensatz zu den beiden ETH kennen die meisten kantonalen Universitäten bereits heute eine gesetzliche Grundlage zum Erlass von Zulassungsbeschränkungen.

Der ETH-Rat will den Zustrom externer Studierender insbesondere ins Masterstudium mit Rücksicht auf die vorhandenen Kapazitäten und zur Aufrechterhaltung der hohen Qualität in der Lehre (betrifft z. B. Betreuungsverhältnisse) an den beiden ETH möglichst rasch kontrollieren können. Daher beantragt er dem Departement des Innern (EDI), dem der ETH-Bereich zugeordnet ist, im Rahmen der Behandlung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2013–2016 (BFI-Botschaft) das ETH-Gesetz zu revidieren: Der Zulassungsartikel (Art. 16) soll neu die Kompetenz zum Erlass von Zulassungsbeschränkungen vorsehen, sofern und solange Kapazitätsengpässe vorliegen. Die Beschränkungen würden vom ETH-Rat auf Antrag der Schulleitung der ETH Zürich oder der EPFL für einzelne Fachrichtungen oder für eine ganze Schule beschlossen und gälten für die externen Eintritten in die höheren Bachelor-Semester sowie in die Masterstufe. Für die Selektion der Bewerberinnen und Bewerber bleiben die beiden Schulen verantwortlich, wofür sie transparente Kriterien zur Überprüfung der eingereichten Dossiers anwenden.

Der ETH-Rat beabsichtigt, von der beantragten Kompetenz nur dann Gebrauch zu machen, wenn aufgrund drohender Kapazitätsengpässe keine andere Lösung möglich ist. Die Schweizer Matura gewährt weiterhin freien Zugang zum Bachelorstudium an den beiden ETH. Wer an einer ETH den Bachelor absolviert hat, erhält freien Zugang zum darauf folgenden Master.