Unverzichtbare Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation

Der bundesrätliche Entwurf der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) 2025–2028 ist geprägt von der Sorge um den gesamten Finanzhaushalt. Dem BFI-Bereich sollen deshalb im Jahr 2025 weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen als im Vorjahr. Als Konsequenz droht ein Abbau von Leistungen und die Sistierung von Projekten im Interesse der Zukunft der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders unter Druck stehen die kantonalen Hochschulen und der ETH-Bereich, die in den kommenden Jahren mit einem deutlich unterdurchschnittlichen Wachstum der Bundesmittel rechnen müssen.

Dem Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Bereich) steht eine finanzielle Bremse bevor: Gemäss Planung des Bundesrates werden im Jahr 2025 weniger Finanzmittel in den BFI-Bereich investiert als im laufenden Jahr 2024. Es ist das erste Mal seit den 1990er-Jahren, dass den Hochschulen und Organisationen der Forschungs- und Innovationsförderung insgesamt weniger Bundesmittel zur Verfügung stehen werden als im Vorjahr. Damit werden für die Zukunft relevante Investitionen in die Bildung, Forschung und Innovation eingeschränkt. Der Bundesrat sieht in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) 2025–2028 einen Zahlungsrahmen von maximal 29,2 Milliarden Franken vor. Aufgrund der angespannten Situation im Bundeshaushalt kürzte er die ohnehin knappen Mittel im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf im Frühjahr 2024 noch einmal um 500 Millionen Franken. Das hat zur Folge, dass anstatt eines durchschnittlichen jährlichen Wachstums von nominal 2% nun für den gesamten BFI-Bereich nur noch ein durchschnittliches Wachstum von 1,6% resultiert. Aufgrund der zu erwartenden Teuerung resultiert in der Förderperiode nahezu ein Nullwachstum oder gar real eine Abnahme der Mittel bei den Hochschulen.

Fehlende Planungssicherheit

Trotz rückläufigem Wachstum der Finanzmittel bleiben die ambitionierten Ziele und Aufgaben, die der Bundesrat den BFI-Akteuren mit der Botschaft vorgibt, unverändert. Es besteht eine grosse Diskrepanz zwischen Mittelwachstum und strategischen Zielen. Als Konsequenz droht den BFI-Akteuren ein Abbau der Leistungen und die Sistierung von Projekten, die für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft von grosser Bedeutung sind. Hinzu kommt, dass das Finanzdepartement bereits weitere Sparmassnahmen für die kommenden Jahre angekündigt hat. Es ist davon auszugehen, dass der BFI-Bereich davon erneut betroffen sein wird. Daher ist der maximale Zahlungsrahmen der BFI-Botschaft für die Jahre 2025-2028 mit grossen Fragezeichen zu betrachten. Diese unsichere Investitionspolitik in den BFI-Bereich hat zur Folge, dass die Hochschulen und Organisationen der Forschungs- und Innovationsförderung nur noch eine eingeschränkte Planungssicherheit haben.

Unterdurchschnittliches Wachstum an den Hochschulen

In dieser Situation stehen die Hochschulen besonders unter Druck, da das Wachstum ihrer Grundbeiträge in den Jahren 2025-2028 nicht ihrem aufgrund der Entwicklungen in der Lehre und der Forschung zu erwartenden Finanzierungsbedarf entspricht. Es beträgt gemäss BFI-Botschaft für die universitären Hochschulen nominal 0,6% und für die Fachhochschulen 0,7% – das ist weniger als die erwartete Teuerung und berücksichtigt die weiterhin steigenden Studierendenzahlen nicht. Der Fachkräftemangel würde vielmehr eine gezielte Förderung des Nachwuchses verlangen. Gleichzeitig bedroht die fehlende Planungssicherheit die Handlungsfähigkeit und die Autonomie der Hochschulen. Die Qualität von Lehre und Forschung an den Hochschulen wird damit gefährdet.

Der ETH-Bereich ist ab 2025 mit jährlichen Budgetkürzungen von 100 Millionen Franken konfrontiert. Hinzu kommt eine einmalige Kürzung von weiteren 100 Millionen Franken im Jahr 2025. Auch in diesem Bereich resultiert ein unterdurchschnittliches jährliches Mittelwachstum von nominal 1,2%. Dadurch ist die Umsetzung der Aufgaben im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft gefährdet und zwingt die beiden ETH und die vier Forschungsanstalten im ETH-Bereich zur Sistierung oder Redimensionierung von Projekten und Initiativen, wie beispielsweise im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI). Im Weiteren müssen in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft, Gesundheit, fortschrittliche Materialien und Digitalisierung Projekte gestrichen werden.

Zusätzliche Aufgaben in der Forschungsförderung

Die Institutionen der Forschungsförderung, der Schweizerische Nationalfonds und die Akademien der Wissenschaften Schweiz, werden in der BFI-Botschaft 2025–2028 zwar als prioritär genannt, doch auch sie erfahren im Jahr 2025 einen Finanzierungsrückgang im Vergleich zum Vorjahr. Das überdurchschnittliche Wachstum beim Schweizerischen Nationalfonds (2,5% nominal) ist auch darauf zurückzuführen, dass dieser seit dem Ausschluss der Schweiz vom europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe» Sonderaufgaben des Bundes umsetzt. Das bei den Akademien der Wissenschaften ausgewiesene Mittelwachstum von 5% (nominal) betrifft ausschliesslich zwei Sondermandate (Swiss Quantum Initiative, Datenkoordinationszentrum für personalisierte Medizin), die ausserhalb der Grundaufgaben liegen. Hier müssen die Akademien in der nächsten BFI-Periode hingegen mit weniger Mitteln mehr Massnahmen umsetzen, wodurch ihre Grundfinanzierung weiter erodiert.

Parlament nimmt Beratung auf

Mit dieser Investitionspolitik in Bildung, Forschung und Innovation riskiert der Bundesrat die Erfolgsfaktoren für die Zukunft der Schweiz zu verspielen. In den kommenden Monaten wird das Parlament die BFI-Botschaft 2025-2028 beraten und hat die Gelegenheit, die geplanten Investitionen in die Schweizer Bildung, Forschung und Innovation anzupassen.

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